Was ist Leasing? - Definition
Ein Leasing-Geber überlässt seinem Kunden, dem Leasing-Nehmer, für eine bestimmte Zeit ein von diesem ausgesuchtes Anlagegut (z. B. Werkzeugmaschine) zum freien Gebrauch und erhält dafür vom Kunden in monatlichen Raten ein vorher vereinbartes Entgelt.
Dieses Entgelt (Leasingraten und gegebenenfalls Restwertzahlung) deckt grundsätzlich die Kosten der Anschaffung sowie die weiteren Aufwendungen und Kosten (wie z.B. Refinanzierungszinsen).
Kennzeichnend für das Leasing-Geschäft ist, dass der Leasing-Geber, der bei Beachtung der steuerechtlichen Vorgaben Eigentümer der ge- bzw. verleasten Sache ist und über die Laufzeit des Leasingvertrags auch bleibt, keine Haftung z.B. für die Instandhaltung, Sachmängel, den Untergang oder die Beschädigung der Sache übernimmt.
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